Indirekte Testpflicht
Bitte beachten Sie, dass ab dem 19. April 2021 eine indirekte Testpflicht gilt. Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht an öffentlichen Schulen.
Die Teilnahme an den Testungen erfolgt für die Schülerinnen und Schüler nur aufgrund einer ausdrücklich zu erteilenden Erklärung der Erziehungsberechtigten. Die Schülerinnen und Schüler, die an der Testung teilnehmen, bringen die ausgefüllte Erklärung zu Schulbeginn mit.
Entscheiden sich Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler gegen die Inanspruchnahme der Testungen, so ist die Teilnahme am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung noch das Betreten der Schule möglich.
Durchführung der Tests
Für die Schülerinnen und Schüler stehen sogenannte „Nasaltests“ zur Verfügung. Die Schülerin /der Schüler führt an sich selbst einen Abstrich aus dem vorderen Nasen-raum (ca. 2 cm) durch. Die Probeentnahme ist dadurch sicher, schmerzfrei und bequem auch von jüngeren Kinder selbstständig durchzuführen.
Im Falle eines positiven Testergebnisses darf der Schüler/die Schülerin nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Vielmehr hat er bzw. sie sich nach § 3 Absatz 2 CornaVO Absonderung unverzüglich in häusliche Absonderung zu begeben. Die Schule informiert die Personensorgeberechtigten unverzüglich, die die Schülerin bzw. den Schüler schnellstmöglich abholen.
Ausführlichere Auskünfte erhalten Sie auf der Homepage des Kultusministeriums www.km-bw.de/corona unter dem Punkt Teststrategie.
Welche Hygieneregeln sind einzuhalten?
Zum Schutz aller Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sind folgende Regeln zwingend einzuhalten:
- Abstandsgebot: Mindestens 1,5m (innerhalb und außerhalb des Klassenzimmers)
- Gründliche Händehygiene: Regelmäßiges Händewaschen (Waschbecken, Seife und Einweghandtücher stehen zur Verfügung)
- Husten und Niesetikette: Niesen und Husten in die Ellenbeuge
- Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
- Mund und Nasenbedeckung: Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände muss eine medizinische Maske oder eine FFP2 KN95, N95 Maske getragen werden. In Pausen im Freien besteht keine Maskenpflicht bei ausreichendem Sicherheitsabstand.
Aufgrund der sehr eingeschränkten Möglichkeiten durch die Corona-Krise, sich außerhalb der eigenen Wohnung zu betätigen, kann es zu Stress-Situationen in Familien kommen.
Beratung und Hilfe können Sie in solchen Situationen bei:
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und deren Familien
Melanchthonhaus
Baumgäßchen 3
75172 Pforzheim
07231 28170-0
www.beratung-pf.de
Schulpsychologische Beratungsstelle
Maximilianstr.46
75172 Pforzheim
07231/6057- 311